{"id":605,"date":"2023-10-16T16:21:36","date_gmt":"2023-10-16T14:21:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kuttenkeuler.de\/terms-and-conditions\/"},"modified":"2024-01-31T11:09:00","modified_gmt":"2024-01-31T10:09:00","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kuttenkeuler.de\/en\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Terms and conditions"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row css=&#8221;.vc_custom_1698746278937{margin-top: -50px !important;padding-right: 20px !important;padding-left: 20px !important;background-color: #ffffff !important;}&#8221;][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]<\/p>\n<h2 id=\"middle1\" class=\"gunmetal\">General terms of sales, delivery and payment<\/h2>\n<h5>(Stand: 11\/2006)<\/h5>\n<h3><b>1. Geltungsbereich<\/b><\/h3>\n<p>(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Bedingungen des K\u00e4ufers werden von uns nicht anerkannt, soweit sie von unseren Bedingungen abweichen. Gegenbest\u00e4tigungen des Kunden, insbesondere seinen Hinweisen auf eigene Gesch\u00e4ftsbedingungen, wird hiermit widersprochen. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme unserer Ware oder sonstiger Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.<\/p>\n<p>(2) Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<h3><b>2. Vertragsschluss<\/b><\/h3>\n<p>(1) Unsere Angebote sind freibleibend und f\u00fcr Nachbestellungen unverbindlich.<\/p>\n<p>(2) Alle Muster, Proben, Analysedaten, Zeichnungen, Gewichts-, Qualit\u00e4ts-, Ma\u00dfangaben sowie Werbehinweise und Normen geben nur unverbindliche Anhaltspunkte (Rahmenangaben) f\u00fcr die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware, es sei denn, dass bestimmte Eigenschaften ausdr\u00fccklich als geschuldete Beschaffenheit der Ware von den Vertragsparteien vereinbart werden. Die \u00dcbernahme dar\u00fcber hinausgehender Garantien \u00fcber die Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/p>\n<p>(3) Muster werden zum aktuellen Preis in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>(4) Bei Giften und anderen Stoffen, deren Verwendung nur im Rahmen gesetzlicher oder beh\u00f6rdlicher Vorschriften liegt, gilt die Bestellung des K\u00e4ufers gleichzeitig als Erkl\u00e4rung, dass diese Stoffe f\u00fcr einen erlaubten Zweck im vorstehenden Sinne benutzt werden.<\/p>\n<p>(5) Erstauftr\u00e4ge gelten nur dann als angenommen, wenn sie schriftlich best\u00e4tigt oder ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>(6) Abschlussvereinbarungen erlangen erst mit schriftlicher Best\u00e4tigung G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<h3><b>3. Genehmigungen, Umweltschutz<\/b><\/h3>\n<p>F\u00fcr die Erteilung beh\u00f6rdlicher Genehmigungen stehen wir nicht ein. Der Kunde sichert zu, dass er die Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften beachten wird.<\/p>\n<h3><b>4. Preise<\/b><\/h3>\n<p>(1) Soweit kein Preis vereinbart ist, erfolgt die Berechnung zu dem am Liefertag &#8211; f\u00fcr die gelieferte und abgenommene Menge &#8211; bei uns allgemein g\u00fcltigen Preis.<\/p>\n<p>(2) Bei Lieferungen an Unternehmen oder juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechtes ist die jeweils g\u00fcltige gesetzliche Mehrwertsteuer in den Preisen nicht eingeschlossen.<\/p>\n<p>(3) Werden bis zum Liefertag die auf Erzeugung, Umsatz und Transport liegenden Lasten wie Z\u00f6lle, Steuern, Frachten erh\u00f6ht oder neu begr\u00fcndet, so erh\u00f6ht sich der vom Kunden zu zahlende Kaufpreis entsprechend. Bei frachtfreier Lieferung gilt der vereinbarte Preis nur unter der Voraussetzung ungehinderten Transports. Etwaige Minderbelastungs-, Kleinwasser- oder Eiszuschl\u00e4ge gehen zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<p>(4) Soll zoll- und\/oder steuerbeg\u00fcnstigt geliefert werden, ist uns der dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vor der Auslieferung vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Ber\u00fccksichtigung der am Tage der Lieferung geltenden Zoll- und Steuers\u00e4tze liefern.<\/p>\n<h3><b>5. Lieferung<\/b><\/h3>\n<p>(1) Die Wahl des Lieferwerks bzw. Abgangslagers bleibt uns vorbehalten.<\/p>\n<p>(2) Wir schulden nur Lieferung aus eigenen Best\u00e4nden. Reicht die Lagermenge nicht zur Versorgung aller Kunden aus, sind wir unter Ber\u00fccksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten berechtigt, die Lieferungen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig zuzuteilen, einzuschr\u00e4nken oder einzustellen.<\/p>\n<p>(3) Der Versand an Unternehmer und juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts erfolgt f\u00fcr Rechnung des Kunden, falls nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Versandart, Spediteur und\/oder Frachtf\u00fchrer. Ohne daf\u00fcr zu haften, bem\u00fchen wir uns um den g\u00fcnstigsten Transport. Versicherung erfolgt nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Kunden gegen Kostenerstattung. Mit der \u00dcbergabe an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens bei Verlassen der Versandstelle\/Lieferstelle, geht die Gefahr &#8211; einschlie\u00dflich der Beschlagnahme &#8211; auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p>(4) Die Feststellung der f\u00fcr die Berechnung ma\u00dfgebenden Mengen erfolgt f\u00fcr s\u00e4mtliche Waren im Lieferwerk oder -lager, bei Anlieferung durch Tankwagen mit geeichten Messvorrichtungen mittels dieser. Sie ist bindend f\u00fcr den K\u00e4ufer und wird der Berechnung zu Grunde gelegt.<\/p>\n<p>(5) Bei frachtfreier Lieferung erfolgt Lieferung im Tankwagen frei Haus. Abgepackte Waren frei Station bzw. frei Haus.<\/p>\n<p>(6) Im Kesselwagen erfolgt die Lieferung &#8211; unter bahnamtlichem Vorbehalt &#8211; frei Station des K\u00e4ufers. Frachtfreie Lieferungen erfolgen bis zum Empfangsbahnhof. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Kesselwagen unverz\u00fcglich zu entleeren und an die Versandstelle fracht- und spesenfrei zur\u00fcckzusenden. Ist der Kesselwagen nicht innerhalb von 48 Stunden entleert und in unbesch\u00e4digtem und ges\u00e4ubertem Zustand der Bahn zum R\u00fccktransport \u00fcbergeben worden, so werden dem K\u00e4ufer von diesem Zeitpunkt an die \u00fcblichen Miets\u00e4tze und anfallenden Standgelder berechnet.<\/p>\n<p>(7) Bei Lieferungen in Umschlie\u00dfungen des Kunden sind wir nicht verpflichtet, diese auf Eignung, Sauberkeit und Fassungsverm\u00f6gen zu pr\u00fcfen. Leihgebinde und Umschlie\u00dfungen sind unverz\u00fcglich zu leeren, und sofort fracht- und spesenfrei, in reinem und unbesch\u00e4digten Zustand zur\u00fcckzusenden, mit Ausnahme solcher Gebinde, die markt\u00fcblich nicht r\u00fccknehmbar sind und mit der Lieferung in das Eigentum des Kunden \u00fcbergehen. Bei nicht restloser Entleerung verg\u00fcten wir den verbleibenden Rest nicht. Entstehende Reinigungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Gefahr f\u00fcr Verlust und Besch\u00e4digung der Umschlie\u00dfung vor R\u00fcckgabe tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<p>(8) Wenn Lieferfristen nicht vereinbart sind, muss die gekaufte Ware sofort abgenommen werden. Bei nicht rechtzeitigem Abruf oder rechtzeitiger Abnahme sind wir unbeschadet sonstiger Rechte ohne erneutes Angebot berechtigt, die f\u00e4lligen Mengen dem K\u00e4ufer auf seine Kosten und Gefahr zuzustellen oder auf Lager zu nehmen und als geliefert zu berechnen oder die Lieferung abzulehnen. In diesen F\u00e4llen des Annahmeverzugs wie auch bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten des K\u00e4ufers haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr den uns entstandenen Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen. Die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache geht dann in dem Zeitpunkt auf den K\u00e4ufer \u00fcber, in dem dieser in Annahmeverzug ger\u00e4t.<\/p>\n<p>(9) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtung des K\u00e4ufers voraus.<\/p>\n<p>(10) Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt.<\/p>\n<p>(11) Angaben der Verk\u00e4uferin zu Lieferfristen sind unverbindlich.<\/p>\n<h3><b>6. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Streckengesch\u00e4ft<\/b><\/h3>\n<p>(1) Der K\u00e4ufer hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass im Streckengesch\u00e4ft der Abholer unversteuertes oder zum erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz versteuertes Mineral\u00f6l als sein Beauftragter in Besitz nimmt.<\/p>\n<p>(2) Der K\u00e4ufer steht daf\u00fcr ein, dass er und sein Abnehmer alle gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Vorschriften insbesondere f\u00fcr den Versand, die Lagerung und die Verwendung von unversteuertem oder zum erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz versteuertem Mineral\u00f6l einhalten.<\/p>\n<p>(3) Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, uns von allen durch sein oder seiner Abnehmer Tun oder Unterlassen ausgel\u00f6sten Z\u00f6llen, Abgaben und Strafen freizuhalten.<\/p>\n<h3><b>7. Abladen<\/b><\/h3>\n<p>Der Kunde hat unverz\u00fcglich und sachgem\u00e4\u00df abzuladen. Wirken wir mit, so geschieht dies ohne rechtliche Verpflichtung und auf Risiko des Kunden.<\/p>\n<h3><b>8. Lieferhindernisse, h\u00f6here Gewalt<\/b><\/h3>\n<p>(1) Ereignisse oder Umst\u00e4nde, die uns die Erf\u00fcllung der vertraglichen Verpflichtungen erheblich erschweren oder vor\u00fcbergehend oder dauernd, ganz oder teilweise unm\u00f6glich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns selbst oder unseren Lieferanten eintreten oder vorliegen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, einzuschr\u00e4nken oder hinsichtlich des nicht erf\u00fcllten Teiles vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. In diesen F\u00e4llen sind wir ebenfalls berechtigt, wie in Ziffer 4 Abs. 2 zu verfahren. Insoweit stehen dem K\u00e4ufer keine Schadensersatzanspr\u00fcche zu. Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(2) Zu den au\u00dfergew\u00f6hnlichen Ereignissen z\u00e4hlen insbesondere Krieg, Terror, Aufruhr, St\u00f6rung von Transportwegen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Versorgungskrisen, Arbeitskampfma\u00dfnahmen usw. Der K\u00e4ufer kann von uns die Erkl\u00e4rung verlangen, ob wir zur\u00fccktreten oder innerhalb einer angemessenen, dem K\u00e4ufer zumutbaren Frist liefern wollen. Erkl\u00e4ren wir uns nicht oder erkl\u00e4ren wir, innerhalb der angemessenen Frist nicht liefern zu k\u00f6nnen, kann der K\u00e4ufer hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils zur\u00fccktreten. Ersatzanspr\u00fcche &#8211; gleich welcher Art &#8211; stehen dem K\u00e4ufer nicht zu.<\/p>\n<h3><b>9. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/b><\/h3>\n<p>(1) Handels\u00fcblich zugelassene und technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur M\u00e4ngelr\u00fcge. Offensichtliche M\u00e4ngel der Ware sollen von Verbrauchern unverz\u00fcglich nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen von Unternehmern und juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts sind sp\u00e4testens binnen drei Tagen schriftlich anzuzeigen. Weitere Voraussetzung ist, dass sich die Ware noch im Originalzustand befindet und uns die M\u00f6glichkeit der Nachpr\u00fcfung erhalten bleibt.<\/p>\n<p>(2) Proben gelten nur dann als Nachweis f\u00fcr die tats\u00e4chlichen Eigenschaften der beanstandeten Ware, wenn uns Gelegenheit gegeben wird, uns von einer einwandfreien Probenentnahme zu \u00fcberzeugen. Die Probe muss mindestens 1 Kilogramm bzw. 1 Liter betragen. Die Kosten der Nachpr\u00fcfung tr\u00e4gt die unterliegende Partei.<\/p>\n<p>(3) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur M\u00e4ngelbeseitigung (soweit m\u00f6glich) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Wahl zwischen M\u00e4ngelbeseitigung und Ersatzlieferung obliegt jedoch dann dem K\u00e4ufer, wenn er die Ware zu nicht gewerblichen Zwecken erwirbt. In diesem Fall sind wir verpflichtet, alle erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen. Im \u00fcbrigen tragen wir die Kosten nur insoweit, als sich diese nicht dadurch erh\u00f6hen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wird.<\/p>\n<p>(4) Sind wir zur M\u00e4ngelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage oder ist diese wirtschaftlich unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig oder verz\u00f6gert sie sich \u00fcber angemessene Fristen hinaus aus Gr\u00fcnden, die wir zu vertreten haben, oder schl\u00e4gt sie in sonstiger Weise fehl, so ist der K\u00e4ufer nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>(5) Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach Ablauf eines Jahres, nachdem der K\u00e4ufer die Ware empfangen hat, soweit nicht zwingend gesetzlich anders geregelt, insbesondere soweit nicht ein Verbrauchsg\u00fcterkauf vorliegt, sowie f\u00fcr die in Abs. (7) genannten Sch\u00e4den.<\/p>\n<p>(6) Bei sonstigen Anspr\u00fcchen des Kunden haften wir f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschr\u00e4nkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden, wobei die Beschr\u00e4nkung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden auch dann gilt, wenn unsere Haftung auf grob fahrl\u00e4ssigem Verhalten unserer Erf\u00fcllungsgehilfen beruht. Im \u00fcbrigen haften wir vertraglich und au\u00dfervertraglich nur f\u00fcr vors\u00e4tzliche und grob fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzungen. Die genannten Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen.<\/p>\n<p>(7) Abs. (6) gilt nicht f\u00fcr solche Sch\u00e4den, die auf der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit beruhen, sowie f\u00fcr Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df den \u00a7\u00a7 1, 4 Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<h3><b>10. Eigentumsvorbehaltszusicherung<\/b><\/h3>\n<p>(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur Bezahlung unserer s\u00e4mtlichen Forderungen gegen den K\u00e4ufer und mit ihm verbundene Unternehmen im Sinne der \u00a7\u00a7 15 ff. Aktiengesetz vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung ber\u00fchrt den Eigentumsvorbehalt nicht. Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; in dem Falle ist der K\u00e4ufer verpflichtet, s\u00e4mtliche in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware unverz\u00fcglich auf seine Kosten an unser Abgangslager zur\u00fcckzugeben. Nach unserer Wahl k\u00f6nnen wir die Kaufsache auch selbst zur\u00fccknehmen. Der K\u00e4ufer gestattet uns f\u00fcr den Fall des R\u00fccktritts schon heute ein ungehindertes Betreten seines bzw. des von ihm gemieteten, gepachteten oder sonst genutzten Grundst\u00fccks. In der Zur\u00fccknahme der Kaufsache durch uns, liegt ein R\u00fccktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach R\u00fccknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des K\u00e4ufers &#8211; abz\u00fcglich angemessener Verwaltungskosten &#8211; anzurechnen.<\/p>\n<p>(2) Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und ggf. auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern.<\/p>\n<p>(3) Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/p>\n<p>(4) Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung unserer s\u00e4mtlichen Forderungen gegen den K\u00e4ufer und gegen die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der \u00a7\u00a7 15 ff. Aktiengesetz auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n<p>(5) Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuver\u00e4u\u00dfern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des\/der Rechnungsendbetrages\/-betr\u00e4ge unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der K\u00e4ufer auch nach Abtretung erm\u00e4chtigt. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, k\u00f6nnen wir verlangen, dass der K\u00e4ufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/p>\n<p>(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des K\u00e4ufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der K\u00e4ufer uns anteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der K\u00e4ufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns.<\/p>\n<h3><b>11. Sicherheiten<\/b><\/h3>\n<p>(1) Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht f\u00e4lligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abh\u00e4ngig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonit\u00e4t des K\u00e4ufers, Unterdeckung oder Liquidit\u00e4tsl\u00fccken usw. auftreten oder sich das urspr\u00fcngliche Kreditvolumen erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>(2) Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erf\u00fcllt, k\u00f6nnen wir f\u00fcr weitere Lieferungen Vorauszahlungen verlangen oder den Gegenwert durch Nachnahme erheben. Au\u00dferdem sind wir berechtigt, ohne dass es einer Mahnung oder der Setzung einer Nachfrist bedarf, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte f\u00fcr die Dauer des Zahlungsr\u00fcckstandes die Lieferung zu verweigern und\/oder w\u00e4hrend dieser Zeit f\u00e4llig gewordene Lieferungen und\/oder die gesamte Restmenge des Abschlusses zu streichen und\/oder die bestehenden Vertr\u00e4ge fristlos zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>(3) Das Gleiche gilt, wenn bei dem Verk\u00e4ufer Ereignisse eintreten, die seine Kreditw\u00fcrdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, oder uns solche vor Vertragsabschluss vorhandenen Umst\u00e4nde erst nachtr\u00e4glich bekannt werden.<\/p>\n<p>(4) Wir verpflichten uns, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderung um mehr als 20 Prozent \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/p>\n<h3><b>12. Zahlungen<\/b><\/h3>\n<p>(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug mit der Lieferung f\u00e4llig. Der Tag der Lieferung der Ware gilt gleichzeitig als Rechnungsdatum und ist f\u00fcr die Errechnung der Zahlungsfristen ma\u00dfgebend. Die Zahlung ist nur dann rechtm\u00e4\u00dfig, wenn wir \u00fcber den Gegenwert mit Wertstellung an dem auf der Rechnung angegebenen F\u00e4lligkeitstag auf unserem Bankkonto verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Zinsen in H\u00f6he des bank\u00fcblichen Zinssatzes f\u00fcr Kreditgew\u00e4hrung, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte \u00fcber dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet. Bei Rechtsgesch\u00e4ften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, betr\u00e4gt der Zinssatz f\u00fcr Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte \u00fcber dem Basiszinssatz.<\/p>\n<p>(2) Haben wir mit dem Kunden zur Einziehung der Forderungen ein Lastschriftverfahren, z.B. auf Grund eines Abbuchungsauftrages oder einer Einzugserm\u00e4chtigung, vereinbart und schl\u00e4gt dieses auf Grund eines Umstandes fehl, der vom Kunden zu vertreten ist, so werden s\u00e4mtliche Restforderungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p>(3) Ein Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.<\/p>\n<p>(4) Aufrechnungsrechte stehen dem K\u00e4ufer nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ist er befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>(5) Alle Zahlungen werden stets als Kontokorrentzahlung betrachtet. d.h. jede Zahlung wird zun\u00e4chst auf die \u00e4lteste Forderung jeglicher Art angerechnet. Dieses gilt auch f\u00fcr Gegenrechnungen.<\/p>\n<p>(6) Sofern wir Wechsel entgegennehmen, gehen Einziehungs-, Diskont- und Bankspesen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>Diskontspesen, Wechselspesen und weitere anfallenden Bankspesen, sowie Verzugszinsen sind sofort zu zahlen.<\/p>\n<p>F\u00fcr rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zur\u00fcckhaltung eines Wechsels bei Nichteinl\u00f6sung \u00fcbernehmen wir keine Haftung.<\/p>\n<h3><b>13. \u00dcbertragbarkeit<\/b><\/h3>\n<p>Die Verk\u00e4uferin ist berechtigt, ihre Rechte und pflichten jederzeit auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen sowie auf Dritte, die wie die Verk\u00e4uferin zur Erf\u00fcllung geeignet sind, zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<h3><b>14. Umschlie\u00dfungen, Tankfahrzeuge nebst Zubeh\u00f6r, Gebinde, Schlauchverbindungen (Beh\u00e4lter)<\/b><\/h3>\n<p>(1) Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden gestellte Beh\u00e4lter auf Eignung &#8211; insbesondere Sauberkeit &#8211; zu pr\u00fcfen. F\u00fcr infolge schadhafter oder sonst unzul\u00e4nglicher Beh\u00e4lter entstehende Sch\u00e4den oder M\u00e4ngel haften wir nicht.<\/p>\n<p>(2) Container werden ausschlie\u00dflich nur gegen eine Leihgeb\u00fchr oder Kauf zur Verf\u00fcgung gestellt. Leihcontainer, die in einwandfreien Zustand sind, k\u00f6nnen nur innerhalb 14 Tagen zur\u00fcckgegeben werden.<\/p>\n<p>(3) Bei Anlieferung auf Europaletten erfolgt der Tausch gegen gleichwertige gebrauchte oder neue Paletten. Bei Nichttausch erfolgt Berechnung gem\u00e4\u00df Palettenschein.<\/p>\n<p>(4) Die Verwendung von Einweg- und Containerpaletten erfolgt gegen Berechnung.<\/p>\n<h3><b>15. Rechtsanwendung, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand<\/b><\/h3>\n<p>(1) F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt unter Ausschluss ausl\u00e4ndischen Rechts nur das f\u00fcr die Rechtsbeziehungen inl\u00e4ndischer Parteien ma\u00dfgebende Recht am Sitz der Gesellschaft.<\/p>\n<p>(2) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung der Ware ist die Versandstelle\/Lieferstelle. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Zahlungen sowie die sonstigen Leistungen ist der Sitz der Gesellschaft.<\/p>\n<p>(3) Sofern der K\u00e4ufer Kaufmann oder eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand K\u00f6ln. Wir sind jedoch berechtigt, den K\u00e4ufer auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.<\/p>\n<h3><b>16. Datenschutz<\/b><\/h3>\n<p>Wir sind berechtigt, im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehungen anfallende personenbezogene Daten zu speichern sowie nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und einzusetzen. Der Kunde ist mit der Weitergabe seiner f\u00fcr eine Kreditversicherung erforderlichen Daten an den Kreditversicherer einverstanden.<\/p>\n<h3><b>17. Sonstiges<\/b><\/h3>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleiben diese Bedingungen im \u00dcbrigen voll wirksam. Die Parteien sind bereits jetzt einig, dass die unwirksame durch eine wirksame, beiden Vertragsparteien zumutbare Regelung ersetzt werden soll, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am n\u00e4chsten kommt.[\/vc_column_text][\/vc_column_inner][\/vc_row_inner][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row css=&#8221;.vc_custom_1698746278937{margin-top: -50px !important;padding-right: 20px !important;padding-left: 20px !important;background-color: #ffffff !important;}&#8221;][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text] General terms of sales, delivery and payment (Stand: 11\/2006) 1. 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